Anbieter von geschlossenen Fonds (wie z. B. bei Wind- oder Solarparks) sind gesetzlich verpflichtet, einen Verkaufsprospekt und ein
Vermögensanlagen-Informationsblatt zu erstellen und zur Prüfung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Ziel ist es, mögliche Anleger umfassend über die
Vermögensanlage und die Emittentin zu informieren.
Erst nach der positiven Prüfung durch die BaFin dürfen das Vermögensanlagen-Informationsblatt und der Prospekt veröffentlicht werden. Danach kann mit der Einwerbung der Anteile an der Gesellschaft begonnen
werden.
Nach unserer Erfahrung trifft diese gesetzliche Anforderung auf die meisten Wind- und Solarparks zu, an denen eine Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger angeboten wird.
Unsere Leistungen rund um das Thema Beteiligungsprospekt umfassen z. B.:
Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihnen als Prospektherausgeber ist von großer Bedeutung, um alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen und gemeinsam den Prospekt zur Veröffentlichungsreife zu bringen.