Beteiligungsprospekte

Anlegerschutz wird großgeschrieben

Anbieter von geschlossenen Fonds (wie z. B. bei Wind- oder Solarparks) sind gesetzlich verpflichtet, einen Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt zu erstellen und zur Prüfung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Ziel ist es, mögliche Anleger umfassend über die Vermögensanlage und die Emittentin zu informieren.

 

Erst nach der positiven Prüfung durch die BaFin dürfen das Vermögensanlagen-Informationsblatt und der Prospekt veröffentlicht werden. Danach kann mit der Einwerbung der Anteile an der Gesellschaft begonnen werden.

 

Nach unserer Erfahrung trifft diese gesetzliche Anforderung auf die meisten Wind- und Solarparks zu, an denen eine Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger angeboten wird.

 

Unsere Leistungen rund um das Thema Beteiligungsprospekt umfassen z. B.:

  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sensitivitätsanalysen
  • Erarbeitung des Textes für den Prospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt nach den Vorgaben der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
  • Erstellung einer Beitrittserklärung und einer Handelsregistervollmacht
  • Begleitung beim Prüfungsverfahren bei der BaFin
  • Veröffentlichung des Prospektes gemäß den Anforderungen
  • auf Wunsch Layout und Druckbegleitung

 

Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihnen als Prospektherausgeber ist von großer Bedeutung, um alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen und gemeinsam den Prospekt zur Veröffentlichungsreife zu bringen.